Datenschutzvereinbarung
Präambel
Diese Datenschutzvereinbarung regelt die vertraglichen Aspekte der Datenverarbeitung zwischen Wolfgang ZIMMERMANN, handelnd unter "Digitale Forensik" (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") im Rahmen der Erbringung digitaler forensischer Dienstleistungen.
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Vertragsgegenstand
Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von digitalen forensischen Untersuchungen, Cybersicherheitsanalysen und verwandten Dienstleistungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
1.2 Rechtliche Grundlagen
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung)
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen)
- Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (Geltendmachung von Rechtsansprüchen)
1.3 Rollenverteilung
Der Auftraggeber ist in der Regel Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Auftragnehmer handelt grundsätzlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO, soweit nicht eine eigenständige Verantwortlichkeit vorliegt.
§ 2 Art und Zweck der Datenverarbeitung
2.1 Verarbeitungszwecke
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
- Durchführung digitaler forensischer Untersuchungen
- Erstellung von Sachverständigengutachten
- Datenrettung und -rekonstruktion
- Cybersicherheitsanalysen
- Rechtliche Beratung und Prozessunterstützung
- Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
2.2 Kategorien personenbezogener Daten
Je nach Auftrag können folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:
Allgemeine personenbezogene Daten:
- Name, Adresse, Kontaktdaten
- Kommunikationsdaten (E-Mails, Nachrichten)
- Nutzungsdaten (IP-Adressen, Zugriffsprotokolle)
- Identifikationsdaten (Benutzernamen, IDs)
Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO):
- Gesundheitsdaten (bei entsprechenden Fällen)
- Biometrische Daten (bei Identitätsfeststellung)
- Strafrechtliche Verurteilungen (Art. 10 DSGVO)
2.3 Betroffene Personengruppen
Zu den betroffenen Personen können gehören:
- Mitarbeiter des Auftraggebers
- Kunden oder Nutzer des Auftraggebers
- Zeugen oder Beteiligte in Rechtsfällen
- Tatverdächtige oder Geschädigte
- Dritte Personen in digitalen Kommunikationen
§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen
3.1 Sicherheitsmaßnahmen
Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO:
Technische Maßnahmen:
- End-to-End-Verschlüsselung bei Datenübertragungen
- Verschlüsselte Speicherung aller Daten (AES-256)
- Sichere forensische Arbeitsplätze (offline)
- Regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches
- Firewall- und Intrusion-Detection-Systeme
- Sichere Vernichtung von Datenträgern
Organisatorische Maßnahmen:
- Datenschutzrichtlinien und Arbeitsanweisungen
- Zugriffskontrolle und Berechtigungskonzepte
- Regelmäßige Mitarbeiterschulungen
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Incident-Response-Verfahren
- Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen
3.2 Chain of Custody
Für forensische Untersuchungen wird eine lückenlose Beweiskette (Chain of Custody) gewährleistet:
- Dokumentierte Übergabe und Annahme der Datenträger
- Kryptographische Hashwerte zur Integritätssicherung
- Protokollierung aller Zugriffe und Veränderungen
- Sichere Aufbewahrung in versiegelten Behältnissen
§ 4 Datenübermittlung und Unterauftragnehmer
4.1 Grundsatz der Datenminimierung
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist und eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt.
4.2 Unterauftragnehmer
Der Einsatz von Unterauftragnehmern erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. Aktuelle Unterauftragnehmer:
Technische Dienstleister:
- Hosting-Anbieter (EU-basiert, DSGVO-konform)
- Zahlungsdienstleister (PCI DSS Level 1 zertifiziert)
- Cloud-Speicher-Anbieter (nur bei ausdrücklicher Zustimmung)
4.3 Drittlandübermittlung
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt nur bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO.
§ 5 Speicherdauer und Löschung
5.1 Speicherfristen
Die Speicherdauer richtet sich nach:
- Dem Zweck der Datenverarbeitung
- Gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
- Vertraglichen Vereinbarungen
- Erforderlichkeit für laufende Rechtsverfolgung
5.2 Regelfristen
Forensische Daten:
Speicherung für die Dauer des Auftrags plus 3 Jahre für mögliche Nachfragen oder Rechtsverfolgung
Gutachten und Berichte:
10 Jahre gemäß handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen
Korrespondenz:
6 Jahre gemäß § 257 HGB
5.3 Löschungsverfahren
Die Löschung erfolgt sicher und nachvollziehbar:
- Mehrfaches Überschreiben digitaler Daten
- Physische Vernichtung von Datenträgern
- Dokumentation der Löschung
- Bestätigung gegenüber dem Auftraggeber
§ 6 Rechte der betroffenen Personen
6.1 Informationspflichten
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO.
6.2 Betroffenenrechte
Bei Anfragen betroffener Personen unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Umsetzung folgender Rechte:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
6.3 Besonderheiten bei forensischen Verfahren
Wichtiger Hinweis:
Bei laufenden Ermittlungsverfahren oder Rechtsstreitigkeiten können die Rechte der betroffenen Personen gemäß Art. 23 DSGVO eingeschränkt sein. Dies wird im Einzelfall geprüft und dokumentiert.
§ 7 Datenpannen und Meldepflichten
7.1 Meldeverfahren
Bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragnehmer diese unverzüglich dem Auftraggeber. Die Meldung enthält:
- Art und Umfang der Datenpanne
- Betroffene Personen und Datenkategorien
- Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
- Ergriffene und geplante Abhilfemaßnahmen
7.2 Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei:
- Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
- Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO)
- Aufklärung und Schadensbegrenzung
§ 8 Aufsichtsbehörde und Kontrollen
8.1 Zuständige Aufsichtsbehörde
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
8.2 Kooperation bei Kontrollen
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder vom Auftraggeber beauftragte Prüfer ermöglicht werden und unterstützt bei der Beantwortung von Anfragen.
§ 9 Haftung und Schadensersatz
9.1 Haftungsverteilung
Die Haftung für Datenschutzverletzungen richtet sich nach der jeweiligen Verantwortlichkeit und den Bestimmungen der DSGVO. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Verletzung seiner spezifischen Pflichten entstehen.
9.2 Versicherungsschutz
Der Auftragnehmer unterhält eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung, die auch Datenschutzverletzungen abdeckt.
§ 10 Vertragsbeendigung
10.1 Rückgabe und Löschung
Nach Beendigung des Auftrags werden alle personenbezogenen Daten:
- An den Auftraggeber zurückgegeben oder
- Nach Weisung sicher gelöscht
- Ausnahme: Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
10.2 Nachweis der Löschung
Der Auftragnehmer bestätigt die ordnungsgemäße Löschung oder Rückgabe aller Daten schriftlich gegenüber dem Auftraggeber.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformerfordernis.
11.2 Ansprechpartner
Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner:
Wolfgang ZIMMERMANN
Digitale Forensik
Hufenweg 24, 24211 Preetz, Deutschland
E-Mail: datenschutz@dforensik.de
Telefon: +90 (850) 440 0407
11.3 Geltung
Diese Datenschutzvereinbarung ist Bestandteil des Hauptvertrags und tritt mit dessen Abschluss in Kraft.
Stand: 29. Oktober 2025