Datenschutzvereinbarung

Präambel

Diese Datenschutzvereinbarung regelt die vertraglichen Aspekte der Datenverarbeitung zwischen Wolfgang ZIMMERMANN, handelnd unter "Digitale Forensik" (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") im Rahmen der Erbringung digitaler forensischer Dienstleistungen.

§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Vertragsgegenstand

Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von digitalen forensischen Untersuchungen, Cybersicherheitsanalysen und verwandten Dienstleistungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

1.2 Rechtliche Grundlagen

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen)
  • Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (Geltendmachung von Rechtsansprüchen)

1.3 Rollenverteilung

Der Auftraggeber ist in der Regel Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Auftragnehmer handelt grundsätzlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO, soweit nicht eine eigenständige Verantwortlichkeit vorliegt.

§ 2 Art und Zweck der Datenverarbeitung

2.1 Verarbeitungszwecke

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Durchführung digitaler forensischer Untersuchungen
  • Erstellung von Sachverständigengutachten
  • Datenrettung und -rekonstruktion
  • Cybersicherheitsanalysen
  • Rechtliche Beratung und Prozessunterstützung
  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

2.2 Kategorien personenbezogener Daten

Je nach Auftrag können folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:

Allgemeine personenbezogene Daten:

  • Name, Adresse, Kontaktdaten
  • Kommunikationsdaten (E-Mails, Nachrichten)
  • Nutzungsdaten (IP-Adressen, Zugriffsprotokolle)
  • Identifikationsdaten (Benutzernamen, IDs)

Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO):

  • Gesundheitsdaten (bei entsprechenden Fällen)
  • Biometrische Daten (bei Identitätsfeststellung)
  • Strafrechtliche Verurteilungen (Art. 10 DSGVO)

2.3 Betroffene Personengruppen

Zu den betroffenen Personen können gehören:

  • Mitarbeiter des Auftraggebers
  • Kunden oder Nutzer des Auftraggebers
  • Zeugen oder Beteiligte in Rechtsfällen
  • Tatverdächtige oder Geschädigte
  • Dritte Personen in digitalen Kommunikationen

§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen

3.1 Sicherheitsmaßnahmen

Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO:

Technische Maßnahmen:

  • End-to-End-Verschlüsselung bei Datenübertragungen
  • Verschlüsselte Speicherung aller Daten (AES-256)
  • Sichere forensische Arbeitsplätze (offline)
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Patches
  • Firewall- und Intrusion-Detection-Systeme
  • Sichere Vernichtung von Datenträgern

Organisatorische Maßnahmen:

  • Datenschutzrichtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Zugriffskontrolle und Berechtigungskonzepte
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Incident-Response-Verfahren
  • Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen

3.2 Chain of Custody

Für forensische Untersuchungen wird eine lückenlose Beweiskette (Chain of Custody) gewährleistet:

  • Dokumentierte Übergabe und Annahme der Datenträger
  • Kryptographische Hashwerte zur Integritätssicherung
  • Protokollierung aller Zugriffe und Veränderungen
  • Sichere Aufbewahrung in versiegelten Behältnissen

§ 4 Datenübermittlung und Unterauftragnehmer

4.1 Grundsatz der Datenminimierung

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist und eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt.

4.2 Unterauftragnehmer

Der Einsatz von Unterauftragnehmern erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. Aktuelle Unterauftragnehmer:

Technische Dienstleister:

  • Hosting-Anbieter (EU-basiert, DSGVO-konform)
  • Zahlungsdienstleister (PCI DSS Level 1 zertifiziert)
  • Cloud-Speicher-Anbieter (nur bei ausdrücklicher Zustimmung)

4.3 Drittlandübermittlung

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt nur bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO.

§ 5 Speicherdauer und Löschung

5.1 Speicherfristen

Die Speicherdauer richtet sich nach:

  • Dem Zweck der Datenverarbeitung
  • Gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
  • Vertraglichen Vereinbarungen
  • Erforderlichkeit für laufende Rechtsverfolgung

5.2 Regelfristen

Forensische Daten:

Speicherung für die Dauer des Auftrags plus 3 Jahre für mögliche Nachfragen oder Rechtsverfolgung

Gutachten und Berichte:

10 Jahre gemäß handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen

Korrespondenz:

6 Jahre gemäß § 257 HGB

5.3 Löschungsverfahren

Die Löschung erfolgt sicher und nachvollziehbar:

  • Mehrfaches Überschreiben digitaler Daten
  • Physische Vernichtung von Datenträgern
  • Dokumentation der Löschung
  • Bestätigung gegenüber dem Auftraggeber

§ 6 Rechte der betroffenen Personen

6.1 Informationspflichten

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO.

6.2 Betroffenenrechte

Bei Anfragen betroffener Personen unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Umsetzung folgender Rechte:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

6.3 Besonderheiten bei forensischen Verfahren

Wichtiger Hinweis:

Bei laufenden Ermittlungsverfahren oder Rechtsstreitigkeiten können die Rechte der betroffenen Personen gemäß Art. 23 DSGVO eingeschränkt sein. Dies wird im Einzelfall geprüft und dokumentiert.

§ 7 Datenpannen und Meldepflichten

7.1 Meldeverfahren

Bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragnehmer diese unverzüglich dem Auftraggeber. Die Meldung enthält:

  • Art und Umfang der Datenpanne
  • Betroffene Personen und Datenkategorien
  • Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
  • Ergriffene und geplante Abhilfemaßnahmen

7.2 Zusammenarbeit

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei:

  • Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
  • Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO)
  • Aufklärung und Schadensbegrenzung

§ 8 Aufsichtsbehörde und Kontrollen

8.1 Zuständige Aufsichtsbehörde

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98

24103 Kiel

Telefon: 0431 988-1200

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

8.2 Kooperation bei Kontrollen

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder vom Auftraggeber beauftragte Prüfer ermöglicht werden und unterstützt bei der Beantwortung von Anfragen.

§ 9 Haftung und Schadensersatz

9.1 Haftungsverteilung

Die Haftung für Datenschutzverletzungen richtet sich nach der jeweiligen Verantwortlichkeit und den Bestimmungen der DSGVO. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Verletzung seiner spezifischen Pflichten entstehen.

9.2 Versicherungsschutz

Der Auftragnehmer unterhält eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung, die auch Datenschutzverletzungen abdeckt.

§ 10 Vertragsbeendigung

10.1 Rückgabe und Löschung

Nach Beendigung des Auftrags werden alle personenbezogenen Daten:

  • An den Auftraggeber zurückgegeben oder
  • Nach Weisung sicher gelöscht
  • Ausnahme: Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

10.2 Nachweis der Löschung

Der Auftragnehmer bestätigt die ordnungsgemäße Löschung oder Rückgabe aller Daten schriftlich gegenüber dem Auftraggeber.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformerfordernis.

11.2 Ansprechpartner

Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner:

Wolfgang ZIMMERMANN

Digitale Forensik

Hufenweg 24, 24211 Preetz, Deutschland

E-Mail: datenschutz@dforensik.de

Telefon: +90 (850) 440 0407

11.3 Geltung

Diese Datenschutzvereinbarung ist Bestandteil des Hauptvertrags und tritt mit dessen Abschluss in Kraft.

Stand: 29. Oktober 2025

WhatsApp Live-Support
Jetzt anrufen